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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der H-Welt GmbH

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen H-Welt GmbH, Willy-Messerschmitt-Str. 1, 50126 Bergheim und den natürlichen und juristischen Personen, (im folgenden Käufer oder Besteller genannt).
Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschlieβlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichende Regelungen haben nur insofern Geltung, als sie zwischen uns und dem Käufer schriftlich vereinbart wurden oder in den AGB ausdrücklich benannt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluβ
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2. Der Käufer erwirb die Produkte der Marke HIPERTIN ausschließlich über die in Deutschland ansässige Firma H-Welt GmbH. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen zwei Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.
2.3. Der Käufer erwirbt die Ware ausschließlich zur Nutzung, bzw. zum Weiterverkauf an die eigenen Kunden, in seinem Salon. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daβ der Weiterverkauf außerhalb Ihres Salons oder gesondert über das Internet, zu unterlassen ist.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
3.1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.
3.2. Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Lastschrifteinzug, wobei ein Skonto gewährt werden kann, oder per Banküberweisung bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
3.3. Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
3.4. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er mit weiteren Kosten, wie Mahngebühren und Verzugszinsen, zu rechnen.

§ 4 Lieferfrist
4.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Abgabe der Bestellung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
4.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Abflauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder Liefergegenstand das Unternehmen verlassen hat.
4.3. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maβnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die auβerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen , Verzögerung in der Anlieferung durch Unterlieferanten, usw. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maβnahmen und Hindernisse.
4.4. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

§ 5 Lieferumfang
5.1. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
5.2. Rezeptur-, Ausstattungs- und ähnliche Änderungen, die auf Verbesserung der Produkte bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

§ 6 Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 7 Verpackung und Versand
7.1. Einwegverpackungen sind Preisbestandteil. Mehrwegverpackungen wie z.B. Paletten, werden nur leihweise überlassen, bzw. gesondert dem Besteller in Rechnung gestellt.
7.2. Ab dem jeweils in der Preisliste gesondert aufgeführten Auftragswert liefern wir frei Haus, darunter wird eine Versandkostenpauschale berechnet. Bei Nachnahmen wird eine gesonderte Gebühr zusätzlich erhoben.

§ 8 Abnahme und Gefahrenübergang
8.1. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe am Ort des Bestellers. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort auf sichtbare Mängel zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
8.2. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
8.3. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

§ 9 Preise und Preisänderungen
9.1. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns and die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maβgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Lieferers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen werden gesondert berechnet.
9.2. Im Falle von Jahres- oder Rahmenverträgen ist für die jeweilige Lieferung der im Zeitpunkt einer Bestellung jeweils geltenden Listenpreis unter Berücksichtigung etwaiger Rabatte maβgeblich. Änderungen der Listenpreise werden mindestens einen Monat im voraus angekündigt.

§ 10 Gewährleistung
10.1. Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
a) die Gewährleistungspflicht beträgt 1 Jahr. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) oder durch Nachlieferung. Können wir einem unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
b) Natürlicher Verschleiβ ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
c) Die Mitteilung über Mängel hat unverzüglich nach Bekanntwerden zu erfolgen.
10.2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
11.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
11.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
11.3. Solange das Eigentum auf den Besteller noch nicht übergegangen ist, gilt Folgendes: Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit im Falle einer von uns geführten Drittwiderspruchsklage der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtilichen Kosten zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
11.4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
11.5. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stelle, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
11.6. Wir sind berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
11.7. Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 12 Prüfung / Rückgabe von Waren und Artikeln
12.1. Der Besteller hat den Kaufgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, so hat er diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt, es sei denn, daβ es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muβ die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt der Kaufgegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
12.2. Transportschäden sind zusätzlich sofort und unmittelbar beim Zusteller der Ware zu melden.
12.3. Soweit die Rückgabe von falsch bestellten Artikeln bzw. von Artikeln, die nicht gefallen, eingeräumt wird, muβ dies innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs- bzw. Kaufdatum erfolgen. Es werden nur unbeschädigte, unbepreiste und nicht geöffnete Artikel zurückgenommen.

§ 13 Haftung aus Delikt
Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
14.2. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
14.3. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

§ 15 Besondere Bestimmungen
15.1. Soweit der Käufer Friseurunternehmer ist, hat er sicherzustellen, daβ nur solche Produkte an Endverbraucher abgegeben werden, die nicht ausdrücklich nur für gewerbliche Verwendung bestimmt sind.
15.2. Soweit der Käufer Groβhändler ist, dürfen Produkte nur an andere Groβhändler zu deren Abnehmern überwiegend Friseurunternehmer zählen oder an Friseurunternehmer weiterverkauft werden. Die Abgabe an Endverbraucher ist abschlossen.
15.3. Soweit der Käufer unsere Produkte über eine eigene Webseite im Internet bewirbt, ist dies ausschlieβlich entweder ohne Preisangabe oder nur zu unseren empfohlenen Verkaufspreisen statthaft.

§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.